Für ein ausführliches Erstgespräch verrechnen wir eine vergünstigte Pauschale von EUR 200,00 (inkl. 20 % USt).
Wenn Sie sich danach dafür entscheiden, mich mit Ihrer Sache zu betrauen, können wir eine Vereinbarung über das Honorar treffen. Mangels einer solchen richtet sich unser Honorar in erster Linie nach den Allgemeinen Honorarkriterien des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages sowie ersatzweise oder ergänzend nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltstarifgesetzes oder des Notariatstarifgesetzes.
Gerne gebe ich, wenn überschaubar, auch eine grobe Ersteinschätzung über den voraussichtlich für das Mandat oder einzelne Teilleistungen des Mandats erforderlichen Aufwand ab.
Sie erhalten in regelmäßigen Abständen Zwischenabrechnungen über den angefallenen Aufwand. Kostentransparenz hat für uns oberste Priorität.
Bei im Vorhinein abschätzbaren Aufträgen können auch Pauschalvereinbarungen getroffen werden, so etwa bei der Abwicklung von Liegenschaftskaufverträgen oder Schenkungsverträgen.
Weitere Informationen zum Rechtsanwaltshonorar finden Sie auf der Homepage des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags:
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